Rechtsprechung
BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kündigung einer Genossenschaft gegenüber einem Organvertreter
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 03.06.1992 - 6 Ca 52/91
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.1992 - 2 Sa 42/92
- BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93
- BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84
GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93
Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers das ursprüngliche, lediglich suspendierte Arbeitsverhältnis wieder aufleben könne (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
Auszug aus BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93
So hat der Zweite Senat entschieden, daß dann, wenn der Arbeitnehmer zwecks späterer Anstellung als GmbH-Geschäftsführer zunächst in einem Arbeitsverhältnis erprobt werden sollte, im Zweifel anzunehmen sei, daß mit Abschluß des Geschäftsführervertrages das ursprüngliche Arbeitsverhältnis beendet werde (BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 370/92
Bestimmung des Arbeitnehmerstatus nach DDR-Recht - Arbeitsrechtsverhältnis bei …
Auszug aus BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93
So war anerkannt, daß persönliche Dienstleistungen im Sinne von § 197 ZGB -DDR im Gegensatz zu arbeitsrechtlichen Dienstleistungen nicht unter Einordnung in das Arbeitskollektiv des Betriebes erbracht wurden (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 370/92 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, mit Hinweis auf die dort zitierte DDR-Literatur).